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Mit Beschluss des Deutschen Bundestages vom 01.07.04 ist das Zuwanderungsgesetz (BGBl I S. 1950 ff.) verabschiedet worden.

Die Hauptinhalte des Zuwanderungsgesetzes, und damit insbesondere die Regelungen, auf deren Basis ausländerrechtliche Entscheidungen getroffen werden, sind zum 01.01.05 in Kraft getreten.

 

Es handelt sich um ein Artikelgesetz.

  • Aufenthaltsgesetz - ersetzt Ausländergesetz
  • Freizügigkeitsgesetz/EU - ersetzt Aufenthaltsgesetz/EWG und Freizügigkeitsverordnung/EG
  • AsylVfG - Änderungen des bestehenden Gesetzes
  • Ausländerzentralregistergesetz - Änderungen des bestehenden Gesetzes
  • Staatsangehörigkeitsgesetz - Änderungen des bestehenden Gesetzes
  • BVFG - Änderungen des bestehenden Gesetzes
  • Heimatlose Ausländer Gesetz - Änderungen des bestehenden Gesetzes
  • AsylbewLG - Änderungen des bestehenden Gesetzes
  • SGB III (Arbeitserlaubnis) - Änderungen des bestehenden Gesetzes, Arbeitsaufenthalteverordnung entfällt
  • Änderungen anderer Gesetze und Verordnungen - sinngemäße und sprachliche Anpassungen (BAFöG, ErzGG, KGG, SGB V, VII, X und XII)

Inzwischen sind schon wieder mehrere Änderungsgesetze in Kraft getreten. Die wichtigsten Gesetze in ihrer aktuellen Fassung finden Sie hier:

http://www.rechtliches.de/Gesetze_12.html